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Carte Blanche: Beat Grüter, CEO Pasta Premium, über Swissness

Eldorado der Auslegungspraxis

Weisswein im Fondue aus dem Ausland wird zum Schweizerkreuz, nur weil wir keinen Industrieweisswein in der Schweiz haben! Ei zu Eipulver im Ausland verarbeitet, wird beim Import mit dem Schweizerkreuz geadelt! Salate im angrenzenden Ausland der Schweizer Bauern sind selbstverständlich Schweizersalate! Beim Bier zählt plötzlich das Wasser als heimisches Grundnahrungsmittel und so weiter und so fort!

Da lachen ja die Schweine im Stall, denn es ist ja klar, dass der Weinbauer lieber teuren Weisswein anbaut und den billigen für das Fondue aus dem Ausland beziehen lässt. Und nur weil wir keinen Betrieb in der Schweiz haben, welcher Eipulver herstellt, darf der Verarbeitungsschritt, welcher dem Produkt die wesentliche Eigenschaft verleiht, im Ausland geschehen. Und nur weil einige Bauern im Grenzgebiet Land haben, sind das nun Schweizer Agrarflächen. Und nur weil ausser dem Wasser aus der schönen guten Schweiz nichts mehr beim Bier aus der Schweiz ist, lässt man es zu, dass das Wasser das Wesentliche sein soll. Dabei kommt doch der wesentliche Geschmack vom Getreide oder anderen Zutaten und nicht vom klaren Wasser!

Eigentlich dachte ich mir, dass der Endkonsument einfacher wissen könnte, dass, wenn Schweiz drauf steht, auch Schweiz drin ist. Aber mit all den Ausnahmen weiss er nicht mehr, was er glauben kann, denn im Kleingedruckten auf Verpackungen stehen diese Ausnahmen nicht. Meine feinen Bschüssig-Teigwaren verdienen mit dem neuen Gesetz das Schweizerkreuz nicht, weil diese schon traditionell
seit 140 Jahren in der Schweiz produziert werden, sondern weil diese 100 % Ei aus Schweizer Freilandhaltung haben. Neu darf ich 20 % EU-Ei einmischen, denn ich brauche ja zur Erfüllung der Swissness nur deren 80 %. Das heisst, dass ich über das Jahr während 80 % der Monate, also deren 9,6 Monate, Schweizer Ei verarbeite und zum Beispiel an Weihnachten und Ostern, wenn ich kein Schweizer Ei vom Handel bekomme, zu 100 % EU-Ei verwenden kann. So erfülle ich die Swissness-Norm. Ein solcher Blödsinn: Kauft der Kunde an Weihnachten die feinen Pappardelle von Bschüssig und weiss nun gar nicht, ob er Schweizer Ei oder EU-Ei drin finden kann!

Ich bleibe aber den Schweizer Bauern treu und verarbeite 100 % Eier aus Schweizer Freilandhaltung. Das deklariere ich auch so und schliesse mich eben den vielen Ausnahmen nicht an. Interessant wird es dann, wenn ich die Napoli Linie von Bschüssig produziere. Nur Wasser und Hartweizen, aber kein Ei, jedoch immer noch mit 140 Jahren schweizerischer Tradition. Nun wird mir aber die Swissness entzogen. Mit Ei Swissness JA, ohne Ei Swissness NEIN!

Politiker, die die Gesetze beraten, oder müsste man eher sagen verraten(!), lassen eben auch die Ausnahmen zu. Wasser mal JA, Wasser mal NEIN. Das BLW hüllt sich jeweils in Schweigen mit dem immer wieder gehörten Argument, dass am Ende ein Gericht entscheiden muss. Das heisst, der Produzent verweilt erstmal im Ungewissen. Die Fial, im Gegensatz zum BLW, hat in einem Stellungspapier geschrieben, dass das Wasser auch eine schweizerische Zutat ist. Made in Switzerland heisst nach BLW nicht in der Schweiz gemacht, so wie das zu übersetzen wäre, sondern heisst neu, die Swissness ist erfüllt.

Sicher ist nur, der Konsument weiss nicht mehr, als er vorher wusste oder wissen durfte, aber mit viel Aufwand wurde ein Gesetz erlassen, wo der Konsument mehr Wissen oder Vertrauen bekommen sollte. Swissness ist ein Rohrkrepierer und hilft am Ende den Konsumenten nicht, sondern verunsichert diese mit den vielen Ausnahmen und/oder Interpretationen nur noch mehr.

Beat Grüter
CEO Pasta Premium



Lebensmittel-Industrie Ausgabe 11/12 Dezember 2016

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